AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsabschluss
Die D&A Ferien-Vermietung schließt als Vermittler Namens und im Auftrag der jeweiligen Eigentümer Mietverträge mit den Gästen.
 
Wirksamkeit
Wurde dem Gast das Ferienapartment oder Ferienhaus telefonisch, schriftlich, elektronisch oder per Fax zugesagt, gilt der Gastaufnahmevertrag als verbindlich geschlossen. Mit der Bestätigung/Rechnung ist sofort eine Anzahlung in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages zu leisten, der Restbetrag hingegen bis spätestens 14 Tage vor Anreise. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Anreise weniger als 14 Tage, so ist der Gesamtbetrag in einer Summe zu leisten.

Personenzahl
Eine Belegung der jeweiligen Unterkunft darf bis zu der maximal angegebenen, bzw. die durch D&A Ferien-Vermietung bestätigte Personenzahl erfolgen. Die Aufnahme weiterer Personen ist bis zur maximal zulässigen Belegung zulässig und der D&A Ferien-Vermietung vor Anreise mitzuteilen.

Haustiere
Das Mitführen von Haustieren ist vor Abschluss eines Mietvertrages der D&A Ferien-Vermietung anzuzeigen. Das unerlaubte und/oder unangemeldete Mitführen von Haustieren kann zu Lasten des Mieters die sofortige Kündigung des Mietvertrages bewirken. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Haustier sich gemäß den allgemeinen Bestimmungen verhält. Ferner ist darauf zu achten, dass das Haustier nicht im Bett und/oder auf den Polstermöbeln liegt. Sofern erforderlich, hat der Mieter für den Mehraufwand einer notwendigen Reinigung aufzukommen.

Internet
Die Nutzung einer Internetverbindung ist für die Mieter kostenlos. Die Nutzung des Internets erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Der Mieter und seine Mitreisenden verpflichten sich hierbei diese anzuerkennen und werden für die Nichteinhaltung haftbar gemacht. Das Herunterladen rechtswidriger Inhalte wird ausdrücklich untersagt.

Rauchen
Das Rauchen ist in allen Ferienhäusern und Ferienwohnungen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können zur Kündigung des Mietverhältnisses führen und umfangreiche Reinigungskosten mit sich ziehen.

An- und Abreise
Die Schlüssel für das Feriendomizil können am vereinbarten Anreisetag ab 17:00 Uhr empfangen werden und sind am Abreisetag spätestens 10:00 Uhr am Ort der Entgegennahme abzugeben. Bei Verlust eines Schlüssels haftet der Mieter für die entstehenden Kosten eines neuen Schlüssels bzw. einer neuen Schließanlage. Der Mietgegenstand ist am vereinbarten Abreisetag pünktlich und besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist gesäubert in die Schränke zu räumen, der Müll ist in die vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen und alle Fenster und Türen sind zu schließen. Bei einer überdurchschnittlichen Verunreinigung behalten wir uns vor, die entstandenen Mehrkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Rücktritt
Von der Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen das Mietobjekt nicht nutzen können. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Niebüll 20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl Sie das Mietobjekt nicht nutzen können. Zusätzlich haben Sie eine Bearbeitungspauschale von 50,00 Euro zu zahlen. Es sein denn Sie weisen nach, dass ein entsprechender Aufwand nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Schäden oder Mängel
Alle Feriendomizile werden dem Mieter in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Sollte dennoch bei Anreise ein Mangel bekannt werden, wird um umgehende Meldung gebeten, damit dieser abgestellt werden kann. Ansonsten ist davon auszugehen, dass der Mietgegenstand Ihrer vollsten Zufriedenheit entspricht. Der Mieter ist verpflichtet, das Objekt und die gesamte Einrichtung sehr sorgfältig zu behandeln bzw. seine Gäste und/oder Mietbewohner darauf aufmerksam zu machen. Der Mieter haftet für Schäden, die er und/oder die ihn begleitenden Personen bzw. Besucher im oder am Haus des Vermieters verursachen. Die entstandenen Kosten für die Reparatur werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Das Wetter auf Sylt wechselt sehr schnell und manchmal unverhofft. Bitte achten Sie daher darauf, dass die Fenster fest verschlossen oder mit dem Bügel am Fensterrahmen gesichert sind.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit rechtlich möglich derjenigen am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie den Punkt bedacht hätten.