Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen für das Ein­re­ichen von Bewerbungsformularen

  1. Daten­ver­ar­beitung: Mit dem Absenden dieses Bewer­bungs­for­mu­la­rs stim­men Sie zu, dass wir Ihre per­sön­lichen Dat­en, ein­schließlich Name, Kon­tak­t­in­for­ma­tio­nen, Bil­dung­sh­in­ter­grund und Beruf­ser­fahrung, zum Zweck der Bew­er­tung Ihrer Bewer­bung für eine Stelle in unserem Unternehmen ver­ar­beit­en dürfen.
  2. Daten­spe­icherung und Löschung: Ihre Dat­en wer­den sich­er gespe­ichert und streng ver­traulich behan­delt. Falls Sie nicht für eine Stelle aus­gewählt wer­den, wer­den Ihre Dat­en inner­halb von 30 Tagen nach Abschluss des Auswahlver­fahrens automa­tisch gelöscht. Bewer­ber, die für weit­ere Möglichkeit­en in Betra­cht gezo­gen wer­den möcht­en, kön­nen ein­er län­geren Spe­icherung ihrer Dat­en zustimmen.
  3. Wider­ruf­s­recht: Sie haben das Recht, Ihre Ein­willi­gung zur Daten­ver­ar­beitung jed­erzeit zu wider­rufen. Um Ihr Wider­ruf­s­recht auszuüben, kon­tak­tieren Sie uns bitte über die angegebe­nen Kon­tak­t­dat­en. Nach Ihrem Wider­ruf wer­den Ihre Dat­en umge­hend gelöscht, sofern keine rechtlichen Auf­be­wahrungspflicht­en entgegenstehen.
  4. Daten­schutz: Wir verpflicht­en uns zur Ein­hal­tung der gel­tenden Daten­schutzge­set­ze. Soll­ten Sie Fra­gen zum Schutz Ihrer Dat­en haben oder Ihre Rechte in Bezug auf Ihre per­sön­lichen Infor­ma­tio­nen ausüben wollen, kon­tak­tieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragten.
  5. Änderun­gen der Bedin­gun­gen: Wir behal­ten uns das Recht vor, diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen jed­erzeit zu ändern. Änderun­gen wer­den auf unser­er Web­site veröf­fentlicht und gel­ten ab dem Zeit­punkt ihrer Veröffentlichung.

AGB — All­ge­meine Geschäftsbedingungen

§ 1 Ver­tragsab­schluss und Zahlungsfälligkeit

Die D&A Ferien-Ver­mi­etung GmbH (nach­fol­gend „D&A“ genan­nt) schließt den Mietver­trag mit dem Mieter als Ver­mit­t­lerin im Namen und im Auf­trag des jew­eili­gen Eigen­tümers des Ferien­dom­izils. D&A ist mithin nicht Vermieterin.

Ein verbindlich­er Mietver­trag kommt zus­tande durch die Unterze­ich­nung und Rück­re­ichung des Mietver­trages im Orig­i­nal oder per E‑Mail oder Fax inner­halb von sieben (7) Tagen. Liegt D&A der unter­schriebene Mietver­trag nicht frist­gerecht vor, erlis­cht das mit der Übersendung des Mietver­trages erk­lärte Ange­bot auf Abschluss des Mietver­trages. Dem Ver­mi­eter ste­ht es frei, die ver­spätete Annahme des Ange­bots sein­er­seits durch D&A anzunehmen.

Mit der Bestä­ti­gung / Rech­nung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% der Miete / des Rech­nungs­be­trages bis zu sieben (7) Tage nach Ver­tragsab­schluss fäl­lig. Der Rest­be­trag ist bis spätestens vierzehn (14) Tage vor Anreise zu zahlen. Liegen zwis­chen Ver­tragsab­schluss und Anreise weniger als vierzehn (14) Tage, so ist die Miete voll­ständig mit Bestä­ti­gung / Rech­nung leis­ten. Im Fall der nicht frist­gerecht­en Zahlung ste­ht dem Ver­mi­eter das Recht zu, den Rück­tritt vom Mietver­trag zu erklären.

§ 2 Stornierung

Der Mietver­trag ist verbindlich. Der Mietver­trag kann von Ihnen nach Maß­gabe des Fol­gen­den mit­tels schriftlich­er Erk­lärung gekündigt werden.

  • In ein­er Zeit bis zu sechs Monat­en vor Miet­be­ginn unter der Bedin­gung Ihrer Über­nahme von ein­er Bear­beitungspauschale von 80,00€.
  • In ein­er Zeit von weniger als sechs Monat­en vor dem Miet­be­ginn unter der Bedin­gung Ihrer Über­nahme ein­er Bear­beitungspauschale von 80,00€ und ein­er Zahlungsverpflich­tung von 80% der Miete.

Für die Ein­hal­tung der vorste­hen­den Fris­ten ist jew­eils der Ein­gang der Erk­lärung bei uns maßge­blich. Für  den Fall, dass Sie das Ferienob­jekt nicht kündi­gen, jedoch auch nicht beanspruchen, bleiben Sie zur Entrich­tung der Miete verpflichtet.

Dem­nach wird der Mieter von der Verpflich­tung zur Entrich­tung der Miete nicht dadurch befre­it, dass er durch einen in sein­er Per­son liegen­den Grund, zum Beispiel Erkrankung, Ver­hin­derung aus beru­flichen oder famil­iären Grün­den, das Ferien­dom­izil nicht nutzen kann. Allein muss der Ver­mi­eter sich den Wert der ersparten Aufwen­dun­gen, die kulant mit 20 % pauschal­isiert wer­den, sowie Ein­nah­men aus ein­er ander­weit­i­gen Ver­mi­etung anrech­nen lassen. Der Mieter muss also gegebe­nen­falls 80% der Miete zahlen, obwohl er das Ferien­dom­izil nicht nutzen kann. Der Abschluss ein­er Reis­erück­trittsver­sicherung wird empfohlen.

Für den Fall, dass die Ein­nah­men aus ein­er ander­weit­i­gen Ver­mi­etung im Sinne des vorste­hen­den Absatz 1 zu dem voll­ständi­gen Ent­fall­en ein­er Zahlungspflicht des Mieters führen, hat der Mieter eine Bear­beitungspauschale von 80,00 Euro zu zahlen, es sei denn, er weist nach, dass ein entsprechen­der Aufwand nicht oder nur wesentlich niedriger als die Pauschale ent­standen ist.

§ 3 Nutzung des Feriendomizils

  • Eine Bele­gung des Ferien­dom­izils darf nur in mit der im Mietver­trag max­i­mal angegebe­nen bzw. die durch D&A bestätigte Per­so­nen­zahl erfol­gen. Eine Unter­ver­mi­etung oder son­stige Gebrauch­süber­las­sung an Dritte ist unzuläs­sig. Für den Fall des Ver­stoßes gegen vorste­hende Bes­tim­mungen ist der Eigen­tümer zur außeror­dentlichen frist­losen Kündi­gung des Mietver­trages berechtigt.
  • Das Mit­führen von Haustieren ist nur zuläs­sig, sofern dies aus­drück­lich vere­in­bart ist. Das uner­laubte Mit­führen von Haustieren kann zur außeror­dentlichen frist­losen Kündi­gung des Mietver­trages führen. Der Mieter hat dafür zu sor­gen, dass das Hausti­er nicht im Bett und / oder auf Pol­ster­mö­bel liegt. Einen Mehraufwand bei der Reini­gung auf Grund des Haustiers trägt der Mieter.
  • Das Rauchen ist im Ferien­dom­izil unter­sagt. Zuwider­hand­lun­gen kön­nen zur außeror­dentlichen frist­losen Kündi­gung des Mietver­hält­niss­es führen. Einen Mehraufwand bei der Reini­gung des Ferien­dom­izils auf Grund des Rauchens trägt der Mieter.
  • Das Wet­ter auf Sylt wech­selt sehr schnell und manch­mal unver­hofft. Der Mieter hat daher darauf zu acht­en, dass die Fen­ster fest ver­schlossen oder mit dem Bügel am Fen­ster­rah­men gesichert sind.
  • Die Aufladung eines Elek­tro- / Hybri­dau­tos über den Hausstrom ist nicht ges­tat­tet! Fahrzeuge dür­fen auss­chließlich über die dafür vorge­se­henen Ladesta­tio­nen aufge­laden werden.
  • Soweit zum Ferien­dom­izil ein Pkw-Stellplatz gehört, erfol­gt die Nutzung durch den Mieter auf eigenes Risiko.
  • Bei D&A angelieferte Gepäck­stücke wer­den auf Ihr Risiko zu 10,00€ pro Strecke und Gepäck­stück in das Ferien­dom­izil zugestellt und auf Wun­sch wieder abge­holt. Das Gewicht der einzel­nen Gepäck­stücke ist begren­zt auf 25kg. D&A übern­immt keine Haftung.
  • Die im Mietver­trag angegebene Wohn-Nutzfläche des Ferienob­jek­ts entspricht der Summe der Grund­flächen sämtlich­er Räume des Ferienob­jek­ts (sog. Fußleis­ten­maß, keine DIN-Fläche)

§ 4 Inter­net / WLAN

Falls in dem Ferien­dom­izil ein Inter­ne­tan­schluss zur Ver­fü­gung ste­ht, haftet D&A und der Ver­mi­eter nicht für die Funk­tions­fähigkeit des Inter­ne­tan­schlusses, eine bes­timmte Über­tra­gungs­geschwindigkeit oder die Ver­traulichkeit der über­mit­tel­ten Dat­en. Der Mieter verpflichtet sich einen etwa vorhan­de­nen Inter­ne­tan­schluss nicht für rechtswidrige Hand­lun­gen zu nutzen und ins­beson­dere keine Urhe­ber­rechtsver­let­zun­gen zu bege­hen, mithin ins­beson­dere keine soge­nan­nten Tauschbörsen für Filme und Musik (Peer-to-Peer-Net­zw­erke) zu nutzen. Bei ein­er Ver­let­zung vorste­hen­der Verpflich­tun­gen stellt der Mieter D&A sowie den Ver­mi­eter von allen Ansprüchen Drit­ter frei, die sich aus dem Ver­stoß ergeben.

§ 5 An- und Abreise

Die Schlüs­sel für das Ferien­dom­izil erhält der Mieter, nach voll­ständi­ger Zahlung der Miete,  ab 17:00 Uhr in der Kei­tumer Chaussee 18 in West­er­land. Am let­zten Tag der Miet­zeit ist das Ferien­dom­izil bis spätestens 10:00 Uhr zu räu­men und die Schlüs­sel an D&A her­auszugeben. Für den Fall ein­er ver­späteten Räu­mung und / oder Schlüs­selüber­gabe behält der Eigen­tümer sowie D&A sich vor, zusät­zlichen Tagesmi­eten sowie Schadenser­satzansprüche gel­tend zu machen. Etwaige Fra­gen zur Schlüs­selüber­gabe sind während der Geschäft­szeit­en zu klären.

Bei Ver­lust oder nicht erfol­gter Rück­gabe nach Auf­forderung eines Schlüs­sels haftet der Mieter für die entste­hen­den Kosten eines neuen Schlüs­sels bzw. ein­er neuen Schließan­lage. Das Ferien­dom­izil ist am vere­in­barten Abreise­tag pünk­tlich und besen­rein zu hin­ter­lassen, das Geschirr ist gesäu­bert in die Schränke zu räu­men, der Müll in die vorge­se­henen Müll­ton­nen zu entsor­gen, Elek­trogeräte aus­geschal­tet, Kühlschrank geleert und alle Fen­ster und Türen zu schließen. Hält der Mieter die vorste­hen­den Verpflich­tun­gen nicht ein, trägt der Mieter die Mehrkosten der Reinigung.

§ 6 Garten

Auf fehlende Zusatzausstat­tung (z.B. Strand­körbe und Garten­mö­bel) hat der Mieter keinen Ersatzanspruch, wenn diese Dinge saisonbe­d­ingt nicht oder nur teil­weise während der Ver­tragszeit zur Ver­fü­gung stehen.

Die rou­tinemäßige Gartenpflege erfol­gt ohne vorherige Abstim­mung mit dem Mieter und ist von diesem zu tolerieren. Vorüberge­hende Beein­träch­ti­gung hier­aus stellen keine Grund­lage ein­er Miet­preis­min­derung dar.

§ 7 Haf­tung D&A und Eigentümer

D&A und der Ver­mi­eter haften für Schä­den lediglich, soweit diese auf ein­er Ver­let­zung ein­er wesentlichen Ver­tragspflicht oder auf einem eige­nen vorsät­zlichen oder grob fahrläs­si­gen Ver­hal­ten oder von geset­zlichen Vertretern oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruht. Wird eine wesentliche Ver­tragspflicht leicht fahrläs­sig ver­let­zt, ist die Haf­tung von D&A und/oder dem Ver­mi­eter auf den vorherse­hbaren ver­tragstyp­is­chen Schaden begren­zt. Eine wesentliche Ver­tragspflicht ist bei Verpflich­tun­gen gegeben, deren Erfül­lung die ord­nungs­gemäße Durch­führung des Ver­trages erst möglich macht oder auf deren Ein­hal­tung der Mieter ver­traut und ver­trauen durfte. Eine darüber hin­aus­ge­hende Haf­tung von D&A und/oder dem Ver­mi­eter auf Schaden­er­satz ist aus­geschlossen. Die Haf­tung wegen schuld­hafter Ver­let­zung von Leben, Kör­p­er oder Gesund­heit nach den geset­zlichen Bes­tim­mungen bleibt unberührt.

Nebenabre­den, Änderun­gen und Ergänzun­gen des Ver­trages sollen aus Beweis­grün­den schriftlich vere­in­bart werden.

§ 8 Schä­den oder Mängel

Dem Mieter wird ein gere­inigtes Ferien­dom­izil in ord­nungs­gemäßen Zus­tand zur Ver­fü­gung gestellt. Etwaige Schä­den, Unrein­lichkeit­en oder fehlen­des Inven­tar sind unverzüglich nach Einzug an D&A zu melden. Übliche Reparaturzeit­en sind zu akzep­tieren. Andern­falls gehen wir davon aus, dass Sie das Mieto­b­jekt zu Ihrer vollen Zufrieden­heit vorge­fun­den haben.

Der Mieter hat das Ferien­dom­izil ein­schließlich des darin befind­lichen Inven­tars pfleglich zu behan­deln und vor Schä­den zu schützen. Während der Miet­zeit ein­tre­tende Schä­den sind vom Mieter zu ver­ant­worten und unverzüglich an D&A zu melden.

Falls das Ferien­dom­izil auf­grund von uns nicht vertre­tender Umstände, z.B. höher­er Gewalt, nicht zur Ver­fü­gung gestellt wer­den kann, wer­den wir uns bemühen, ein gle­ich­w­er­tiges Ersat­zob­jekt anzu­bi­eten. Ein Anspruch hier­auf beste­ht nicht.

§ 8 Datenschutz

Im Fol­gen­den informieren wir Sie über die Erhe­bung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en bei Geschäftsab­schlüssen. Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en sind alle Dat­en, die auf Sie per­sön­lich beziehbar sind, also z.B. Voll­ständi­ger Name, Adresse und E‑Mail-Adressen. Namens- und Adress­dat­en wer­den von uns erhoben, gespe­ichert und ggf. weit­ergegeben, soweit es erforder­lich ist, um die ver­tragliche Leis­tung zu erbringen.

Sie haben das Recht, von uns jed­erzeit Auskun­ft zu ver­lan­gen über die zu Ihnen bei uns gespe­icherten per­so­n­en­be­zo­gen dat­en. Dies bet­rifft auch die Empfänger oder Kat­e­gorien von Empfängern, an die Ihre Dat­en weit­ergegeben wer­den und den Zweck der Speicherung.

§ 10 Sal­va­torische Klausel

Soll­ten einzelne Bes­tim­mungen dieser Bedin­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sein oder wer­den oder sollte sich in dem Ver­trag eine Regelungslücke befind­en, so soll hier­durch die Gültigkeit der übri­gen Bes­tim­mungen nicht berührt werden.

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